Mit 1. Jänner 2024 wurde der Zolltarif in Folge der Aufhebung der Industriezölle und der Vereinfachung der Zolltarifstruktur für Industrieprodukte bei der Einfuhr in die Schweiz geändert.
Neben der Abschaffung der Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte gibt es seit Anfang des Jahres eine Zolltarifanpassung. Ziel ist, den komplexen Zolltarif zu vereinfachen und zu verschlanken (9114 Tarifpositionen
werden dabei auf 7511 reduziert). Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme von Agrarprodukten (inkl. Futtermittel) und Fischereierzeugnisse.
Weitere Informationen zur Aufhebung der Industriezölle finden Sie auf der Website der BAZG in DE | FR | IT.
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