Zwischen der Europäischen Union und Großbritannien gibt es bis dato keine Lösung für ein Handelsabkommen, sowie keine klar erkennbare Vorgangsweise bei Zollfragen.
Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass nach dem Ende der Übergangsfrist mit Ende Dezember 2020 Großbritannien als Drittland gilt und es zu zolltechnischen Abfertigungen kommen wird.
Mehr Service mehr Zufriedenheit!
Unsere Zollspezialisten im Haus übernehmen auf Wunsch die Erstellung von Zolldokumenten für den Export. Dafür benötigt Lagermax von seinen Kunden eine Handelsrechnung mit Angabe des Empfängers inklusive Adresse und den folgenden Angaben:
- Rechnungsnummer
- EORI Nummer
- Zolltarifnummer(n) – optional durch uns erruierbar
- Menge
- Verpackungstyp
- Warenbeschreibung
- Bruttogewicht
- Nettogewicht
- Warenwert
- Währung
- Ursprungsland
- Incoterm
Um die Verzollung in Großbritannien rasch und unkompliziert durchführen zu können, werden ergänzend zu den oben genannten Angaben eine Telefonnummer, E-Mail-Adresse inklusive Ansprechperson, sowie die EORI Nummer des Empfängers benötigt.
Für weitere Fragen steht ihnen unser Verkaufsteam gerne zur Verfügung!
Lagermax Internationale Spedition GmbH
T. +43 662 40902390 | E. brexit@lagermax.com