Der Bundesrat, Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, hat über die Weiterentwicklung der LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) ab nächstem Jahr entschieden. Vorerst gibt es weder Erhöhungen noch Abklassierungen. Auch auf eine grundlegende Systemumstellung wird verzichtet.
Für 2020 gelten weiterhin die gleichen Tarife:
- Angabenkategorie I: (3.10 Rp. / tkm) gilt für EURO-Normen 0 / 1 / 2 /3
- Abgabenkategorie II: (2.69 Rp. / tkm) gilt für EURO-Normen 4 / 5 (EEV)
- Abgabenkategorie III: ( 2.28 Rp. / tkm) gilt für EURO-Norm 6
Quelle:
ASTAG (Schweizerische Nutzfahrzeugverband) / Info-Flash 04/2019