Der Gemischte Ausschuss zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EU hat beschlossen, die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 01. Juli 2021 anzupassen. Die bestehenden Tarife bleiben dabei unberührt.
Jedoch werden ältere Lastkraftwagen der Kategorie Euro IV und Euro V / EEV von der mittleren in die teuerste
LSVA-Kategorie abklassiert. Die Anpassungen betreffen auch internationale Verkehre durch die Schweiz.
Die Maßnahmen dienen dazu, die Verlagerungspolitik des alpenquerenden Transitverkehrs auf die Schiene weiter stärken sowie Anreize zur Modernisierung des Lkw-Fuhrparks schaffen.
Für Informationen zum Thema Roadpricing stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen
unter E. kunden-servicecenter@lagermax.com gerne zur Verfügung!
LSVA – Allgemeines
Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe. Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Straßennetz der Schweiz befahren.
Weitere Informationen: Bundesamt für Verkehr BAV