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Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) | 01.06.2021

Der Gemischte Ausschuss zum Landverkehrsabkommen Schweiz-EU hat beschlossen, die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 01. Juli 2021 anzupassen. Die bestehenden Tarife bleiben dabei unberührt.

Jedoch werden ältere Lastkraftwagen der Kategorie Euro IV und Euro V / EEV von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie abklassiert. Die Anpassungen betreffen auch internationale Verkehre durch die Schweiz.

Die Maßnahmen dienen dazu, die Verlagerungspolitik des alpenquerenden Transit-verkehrs auf die Schiene weiter stärken sowie Anreize zur Modernisierung des Lkw-Fuhrparks schaffen.

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe. Sie gilt für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Straßennetz der Schweiz befahren.