Belgien
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Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 setzte die belgische Region Flandern die EU-Wegekostenrichtlinie um und führte CO₂-Emissionsklassen als zusätzliches Kriterium für die Mautberechnung ein. Insgesamt gibt es 5 CO₂-Emissionsklassen: Klasse 1 (am wenigsten umweltfreundlich) und Klasse 5 (am meisten umweltfreundlich).
Die Mauttarife gelten weiterhin für alle belgischen und ausländischen Lastkraftwagen mit einer höchstzulässigen Masse (HzM) von mehr als 3,5 Tonnen.
Diese Tarifänderung folgt der europäischen Verpflichtung und zielt darauf ab, den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Fahrzeugflotte noch stärker voranzutreiben.