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Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz
Am 20. Oktober 2023 beschloss der Deutsche Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften ohne Änderungen.
Das Gesetz tritt damit zum 1. Dezember 2023 in Kraft.
Damit werden dem Straßengüterverkehr mit 1. Dezember 2023 neben den Kosten für Infrastruktur, Lärm und Luftverschmutzung die Kosten für CO₂-Emissionen in Form eines zusätzlichen Mautteilsatzes angelastet.
Neues Tarifmerkmal CO₂-Emissionsklasse ab 1. Dezember 2023
Die CO₂-Emissionsklasse wird als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, dass der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängt, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO₂) ein Fahrzeug ausstößt.
Mautkostentabelle | Mautzonentabelle
Am 25. November 2022 beschloss der Bundesrat die 5. Änderung des Bundes-fernstraßen-Mautgesetzes, worin die ab 01. Jänner 2023 geltenden Mauttarife Deutschland enthalten sind.
Bei den ab 01.01.2023 geltenden Tarifen werden vor allem die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung stärker berücksichtigt.
Zusätzlich zur bisherigen Differenzierung nach Schadstoffklassen werden diese dann auch nach Gewichtsklassen und in der Gewichtsklasse über 18 Tonnen und darüber hinaus nach Achsklassen differenziert.
Mautkostentabelle | Mautzonentabelle | Mautsätze / Toll Collect