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Mautanpassung für LKW | 01.01.2023

Am 25. November 2022 beschloss der Bundesrat die 5. Änderung des Bundes-fernstraßen-Mautgesetzes, worin die ab 01. Jänner 2023 geltenden Mauttarife Deutschland enthalten sind.

Bei den ab 01.01.2023 geltenden Tarifen werden vor allem die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung stärker berücksichtigt.

Zusätzlich zur bisherigen Differenzierung nach Schadstoffklassen werden diese dann auch nach Gewichtsklassen und in der Gewichtsklasse über 18 Tonnen und darüber hinaus nach Achsklassen differenziert.