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Mit dem Bundesgesetzblatt Teil II vom 06.12.2022 tritt die 448. Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifverordnung 2022) in Kraft.
Die Infrastruktur-Kosten wurden mit dem VPI-Satz von 2,8 Prozent valorisiert, wobei der Mautbonus für EURO VI-LKWs gestrichen wurde. Die Kosten für die verkehrsbedingte Luftverschmutzung und Lärmbelastung bleiben unverändert.
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