Zollabwicklung

Mehr Service für mehr Zufriedenheit. 

Beratung bei Fragen zu Zollsätzen, Zollkontingenten, Zollplafonds oder Einfuhrbeschränkungen.

Egal ob innerhalb von Europa oder weltweit , ob für LKW-, Bahn-, Luft- oder Seefrachttransporte: Lagermax erledigt professionell alle erforderlichen Formalitäten und kümmert sich um alle notwendigen Dokumente.

So kommt die Ware im Import und Export problemlos und ohne Verzögerung am Bestimmungsort an. Für Erwerb und Lieferung im EU-Binnenmarkt wird ihre Intrastat-Anmeldung gerne für Sie erledigt. Lagermax wickelt den Datenverbund mit der Statistik Austria ab. Eine monatliche Dokumentation auf Papier wird zur Kontrolle bereitgestellt.

Zollabwicklung

Unsere Leistungen.

Vereinfachte Zollverfahren bieten gegenüber den normalen Zollverfahren Vereinfachungen, die sowohl den Kostenfaktor als auch den Faktor Zeit stark beeinflussen.

Mit 01. Juli 2009 wurde bei internationalen Zollangelegenheiten das "Vereinfachte Zollverfahren" durch das Verfahren "Direkte Eingabe" ersetzt.

Durch die neue Regelung ist es seit Juli 2009 Vorschrift, dass die Datenerfassung und Meldung an die zuständige Zollverwaltung seitens der Lagermax Spedition bereits vor der Auslieferung der Ware erfolgen muss. Die bisher geltende 10-tägige Anmeldungsfrist wird mit 01. Juli 2009 außer Kraft gesetzt.

Zu den vereinfachten Zollverfahren zählen der Zugelassene Empfänger und Versender und der Ermächtigte Ausführer* . Grundsätzlich sind für diese Verfahren Bewilligungen des zuständigen Hauptzollamtes erforderlich. Wir bieten Ihnen hier bereits im Vorfeld unsere kostenlose Beratung an, die bis zur Antragstellung bei der Zollbehörde reicht.

Bei allen vereinfachten Zollverfahren setzt die Zollverwaltung großes Vertrauen in den Bewilligungsinhaber und große Sachkenntnisse des Anwenders voraus.

Während die ordnungsgemäße Warenübernahme bzw. der Versand in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, übernehmen wir mit unserem Fachpersonal und den behördlich genehmigten EDV-Programmen die laufenden Aufzeichnungen in das Anschreibeverfahren. Wir haben in diesem Bereich jahrzehntelange Erfahrung und entsprechende Kontakte zu den Behörden.

*Ermächtigter Ausführer
Diese Vereinfachung ermöglicht es Ihnen, anstelle einer Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 eine "Rechnungserklärung" als Ursprungserklärung abzugeben, egal wie hoch der Ausfuhrwert einer Sendung ist. Die Kriterien des Präferenz-Ursprungs sind jedoch unverändert zu beachten!

INTRASTAT ist ein permanentes statistisches Erhebungssystem zur Erstellung der Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Meldepflichtig sind Unternehmen, die entweder beim Erwerb oder bei der Lieferung einen Umsatz von € 500.000 erreichen.

Falls Sie INTRASTAT-pflichtig sind, übernehmen wir gerne die Meldung an die Statistik Austria. Alle Daten werden von uns formrichtig aufbereitet und zuverlässig und fristgerecht mittels elektronischer Datenübertragung eingereicht. Der Berichtszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr stattgefunden hat. Die Meldungen müssen bis spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonats abgesandt werden.

Für die Abwicklung haben wir bestens ausgebildete Mitarbeiter, die auch mit Sonderfällen wie Reihengeschäfte, Kommissions- oder Konsignationsgeschäfte vertraut sind.

Wenn Sie für ihr Unternehmen sicherstellen wollen, dass korrekte Daten fristgerecht an Statistik Austria gemeldet werden, nutzen Sie unsere INTRASTAT- Dienstleistung.

Die elektronische Zollabfertigung, e-Zoll.at, ermöglicht die Online-Durchführung von Zollverfahren innerhalb Österreichs.

Zollangelegenheiten können rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, online durchgeführt werden. Der Verzollungsort und der Ort an dem die Ware liegt müssen nicht identisch sein. Allerdings wird durch den elektronischen Datentransfer von den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, ein stabiles EDV System, eine ausreichende Bonität und entsprechende Kenntnisse in Bezug auf die Einhaltung der Zollvorschriften vorausgesetzt.

Die einfuhrseitige Verantwortung wird sowohl in außenhandels- als auch zollrechtlicher Hinsicht in die Unternehmen verlagert. Unrichtig angemeldete Waren oder das Fehlen von Genehmigungen und Lizenzen können zu strafrechtlichen Sanktionen und zum Entzug der Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter führen.

Für die Abwicklung der Zolldeklarationen wird eine spezielle Software benötigt. Die Investitionskosten für Software und Schulungen sind beachtlich. Der gesamte Aufwand für Einzelanmeldungen oder Sammelwarenerklärungen ist beträchtlich.

 

Wie funktioniert e-Zoll?

Kernstück des elektronischen Zoll-Verfahrens ist neben der eigentlichen Zollabfertigung (Einfuhr, Ausfuhr, Versandverfahren und Zoll-Lager) ein automatisches Risiko-Analyse-Modul, welches nach einer Rot-Grün Methode funktioniert.

Der Rotkanal bedeutet "STOP" - die Ware muss von einem Organ der Zollbehörde persönlich beim Spediteur bzw. am Warenort beschaut werden. Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts bleibt die Ware im Zollgewahrsam. Nach positiver Beschau erhält der Wirtschaftsbeteiligte die entsprechenden zollamtlichen Bestätigungen oder Dokumente in elektronischer Form. Die Ausdrucke gelten als Bestätigung der ordnungsgemäß durchgeführten Zollabfertigung.

Der Grünkanal steht für "WARENFREIGABE", welche innerhalb von 10 Minuten erfolgt. Die Sendungen können dann ungehindert an ihren Bestimmungsort transportiert werden.

Das neue e-Zoll Verfahren bietet für Lagermax Kunden eine Reihe an Vorteilen bei der Durchführung von Logistikprozessen - Gleichklang für Verfahrensabläufe, berechenbare Antwortzeiten, einheitliche Datenübermittlung und die Abgabenberechnung erfolgt prompt.

Allfällige Änderungen beim e-Zoll-Verfahren werden von den Lagermax Zollspezialisten laufend in die Systemabläufe integriert, wodurch Lagermax seinen Kunden einen reibungslosen und professionellen Zugang ermöglicht.

Dies ist ein weiterer Schritt auf Basis des NCTS.

Mit dem EU-weiten elektronischen Ausfuhrsystem wird das Exemplar 3 der Anmeldung durch ein Ausfuhrbegleitdokument ersetzt. Alle Ausfuhrsendungen (in Drittländer) sind über dieses System abzuwickeln.

Die Ausfuhr ist bei der Ausfuhrzollstelle elektronisch anzumelden und der Austritt wird beim Ausgangszollamt ebenfalls elektronisch bestätigt. Das System ist analog NCTS papierlos. Die Identifizierung einer Ware erfolgt nach der MRN (Movement Registration Number).

Mit Umsetzung des ECS ab 01. Juli 2009 wird die "sicherheitstechnische Ausgangskontrolle" aktiviert. Diese ermöglicht die elektronische Bearbeitung der Anmeldungen und wird aus Sicherheitsgründen zusätzliche Informationen in der Anmeldung verlangen.

Das automatisierte Einfuhrsystem stellt sicher, dass Einfuhren, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfasst, in einem anderen EU-Staat erledigt werden können.

Dafür muss keine neuerliche Eingabe der Daten erfolgen. Dies schließt den Austausch elektronischer Nachrichten zu den unterschiedlichen Stadien der Transaktionen zwischen den verschiedenen Akteuren (Wirtschaftsbeteiligte, Zoll und andere Behörden) ein.

Die Umsetzung, des Import Control Systems, soll die Bearbeitung von Summarischen Eingangsanmeldungen und die Vernetzung der Informationen mit Risikoanalyse sicherstellen.

Seit 1. April 2006 ist die Anwendung des NCTS (New Computerised Transit System) Pflicht für alle zugelassenen Empfänger / Versender.

Es ermöglicht die Abwicklung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung. Jedes Versandverfahren, das im NCTS eröffnet wurde, kann an jeder Zollstelle erledigt werden.

Versandpapiere (T1, T2) werden zusätzlich unter der MRN - Movement- Registration-Number, (z.B. 09AT600000524682M5) für ca. 14 Tage in einer EU-Datenbank gespeichert. Diese kann von allen NCTS Teilnehmern abgefragt werden wenn:

 

  • die Sendung frei gegeben wurde (der Versandschein eröffnet wurde)
  • eine Durchgangszollstelle erreicht hat
  • beim Bestimmungszollamt eingegangen ist
  • beim Bestimmungszollamt beendet wurde.

 

Aufbau einer MRN-Nr.

  • 09 = Jahreszahl
  • AT = Österreich
  • 600000 = Abgangszollamt (ZA Salzburg)
  • 524682M5 = variable Nummer, die nach dem logarithmischen System vergeben werden. Eine logische Weiterführung der Nummer ist nicht möglich, daher ein Betrug nahezu ausgeschlossen.

 

Wesentlicher Bestandteil für den Beibehalt einer Bewilligung des zugelassenen Versenders bzw. Empfängers ist eine NCTS-fähige Software mit der der Datenaustausch mit der Zollverwaltung und die Abwicklung von Versandvorgängen in elektronischer Form erfolgen kann.

Das TIR-Verfahren erlaubt die grenzüberschreitende Beförderung von Waren unter zollamtlicher Überwachung und dies ohne Entrichtung von Zöllen und anderen Abgaben.

Als Voraussetzung für das TIR-Verfahren gilt, dass die Güter zum Teil auf der Straße befördert werden. Die Waren werden von einer Abgangszollstelle an eine Bestimmungszollstelle in einem anderen Staat verbracht (Carnet-TIR). Die finanzielle Sicherheit für die Zahlung der Zölle und Steuern übernimmt die IRU (Internationale Straßentransportunion) in Form einer Sicherheitsleistung.

Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft wie auch die Gemeinschaft selbst ist Vertragspartei des TIR-Übereinkommens.

 

Das TIR-Verfahren beruht auf fünf Punkten:

  • Verwendung sicherer Fahrzeuge oder Behälter
  • internationale Bürgschaftskette
  • Carnet TIR
  • gegenseitige Anerkennung der Zollkontrollen
  • überwachter Zugang zum Verfahren

 

Erklärung NCTS-TIR

Mit 01. Jänner 2009 ist das NCTS-TIR verpflichtend in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Daten müssen beim Abgang und bei der Bestimmung den Zollbehörden elektronisch übermittelt werden.

Das Carnet-TIR bleibt in seiner alten Form bestehen, weil es nach wie vor nach dem TIR-Übereinkommen als Bürgschaftsurkunde verwendet wird. Die Gültigkeit der elektronischen Form beschränkt sich auf die EU - die Papierform bleibt in Drittstaaten die einzige Referenz.

Ihr Kontakt für die Zollabwicklung.

Unsere Zoll-Spezialist*innen beraten Sie gerne
und erstellen Ihr individuelles Offert.

Lagermax Logistics Austria GmbH

Thomas Renzl

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