Die Regierung in der Slowakei hat mit der Regierungsverordnung Nr. 418/2024 Slg. bekannt gegeben, dass ab 1. Juli 2025 die Mautgebühren entsprechend der Umsetzung der Eurovignetten-Richtlinie neu berechnet werden.
Die Mautgebühren setzen sich künftig aus 3 Hauptkomponenten zusammen:
- Infrastrukturabgabe
- Abgabe für externe Kosten im Zusammenhang mit CO₂-Emissionen
- Abgabe für externe Kosten im Zusammenhang mit Luftverschmutzung
Zusatzinformation:
- Sämtliche Fahrzeuge werden zunächst automatisch der CO₂-Emissionsklasse 1 (höchster Tarif) zugeordnet
- Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassen wurden, ist keine Einstufung in eine höhere CO₂-Klasse möglich
- Die Überprüfung der aktuellen CO₂-Klasse und eine Beantragung der Neueinstufung sind über das Online-Tool auf www.emyto.sk/CO2 möglich