Die Incoterms - International Commercial Terms – wurden von der Internationale Handelskammer (ICC) überarbeitet. Die aktuelle Fassung der Incoterms® 2020 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und enthält einige Anpassungen und Änderungen.
- Die Incoterms® Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann und kein “Terminal” sein muss.
- Die Incoterms® 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel Rechnung
- Übersichtlichere Darstellung der Kosten innerhalb des Regelwerks
- Die Incoterms® 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis an
- Die Incoterms® 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren
- Die Incoterms® 2020-Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten
- Die Incoterms® 2020-Klauseln passen das Regelwerk an die neuen, globalen Handelspraktiken an
Quelle: www.stuttgart.ihk24.de
Download-Bereich: Incoterms Klauseln 2020 hier
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Wie lange gelten die Incoterms® 2010 noch?
Die neuen Incoterms® 2020 treten ab dem 01. Januar 2020 in Kraft. Die Incoterms 2010® können weiterhin verwendet werden, jedoch sollte dann unbedingt die Nennung der geltenden Fassung, z.B. EXW Incoterms® 2010, festgehalten werden.
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